Die Hausratversicherung schützt das zumindest überwiegend privat genutzte bewegliche Eigentum des Versicherungsnehmers. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und auch Nahrungsmittel und Fahrräder. Streng genommen nicht zum Hausrat gehörend, aber durch die Versicherungsbedingungen grundsätzlich einbezogen sind meist auch beruflich genutzte Gegenstände wie PC, Aktendeckel und Diktiergerät, nicht jedoch Handelsware und Musterkollektionen. Nicht einbezogen sind in der Regel beruflich genutzte Gegenstände, die sich in einem Arbeitszimmer befinden, welches einen eigenen Eingang hat und nicht über den Wohnungszugang erreichbar ist.
Neben den reinen Sachschäden sind auch entstehende Aufwendungen wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich versichert werden kann z.B. der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden. Dabei sind mögliche Selbstbehalte zu beachten.
Sie übernimmt außerdem die Kosten für einen Gutachter.
Üblich ist die Versicherung des Hausrats zum Wiederbeschaffungswert. Der Versicherer ersetzt die Kosten, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen. Die Hausratversicherung ist eine verbundene Sachversicherung. Dies bedeutet, dass die einzelnen versicherten Gefahren nur in Kombination abgeschlossen werden können und auch nur der gesamte Vertrag gekündigt werden kann. Im Gegensatz hierzu gibt es gebündelte Versicherungen. Diese sind üblich im Gewerbe und in der Industrieversicherung, um damit einzelne Gefahren wie zum Beispiel Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser zu versichern.