Die Hausratversicherung kurz & knapp...

Was ist die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung ist, wie die Gebäudeversichernug auch, eine Sachversicherung. Versicherungsschutz bietet sie für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Privathaushalts (Hausrat) gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus.

Das Wichtigste!

Die Hausratversicherung schützt das zumindest überwiegend privat genutzte bewegliche Eigentum des Versicherungsnehmers. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und auch Nahrungsmittel und Fahrräder. Streng genommen nicht zum Hausrat gehörend, aber durch die Versicherungsbedingungen grundsätzlich einbezogen sind meist auch beruflich genutzte Gegenstände wie PC, Aktendeckel und Diktiergerät, nicht jedoch Handelsware und Musterkollektionen. Nicht einbezogen sind in der Regel beruflich genutzte Gegenstände, die sich in einem Arbeitszimmer befinden, welches einen eigenen Eingang hat und nicht über den Wohnungszugang erreichbar ist.

Neben den reinen Sachschäden sind auch entstehende Aufwendungen wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich versichert werden kann z.B. der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden. Dabei sind mögliche Selbstbehalte zu beachten.
Sie übernimmt außerdem die Kosten für einen Gutachter.

Üblich ist die Versicherung des Hausrats zum Wiederbeschaffungswert. Der Versicherer ersetzt die Kosten, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen. Die Hausratversicherung ist eine verbundene Sachversicherung. Dies bedeutet, dass die einzelnen versicherten Gefahren nur in Kombination abgeschlossen werden können und auch nur der gesamte Vertrag gekündigt werden kann. Im Gegensatz hierzu gibt es gebündelte Versicherungen. Diese sind üblich im Gewerbe und in der Industrieversicherung, um damit einzelne Gefahren wie zum Beispiel Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser zu versichern.

Wo ist die Hausratversicherung zuständig?

Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein (Police) bezeichnete Wohnung des Kunden. Darunter fallen neben der eigentlichen Wohnung auch Terrassen, Balkone und Loggien. Versicherungsort sind auch gemeinschaftlich genutzte Räume in einem Mehrfamilienhaus, zum Beispiel Stellflächen für Fahrräder im Hausflur oder Waschkeller. Meist ist auch Hausrat, der in Nebengebäuden auf dem selben Grundstück lagert, mitversichert. Garagen, die sich in unmittelbarer Nähe zum Versicherungsort befinden, stehen der Wohnung gleich. Als unmittelbar gilt nach herrschender Meinung eine Entfernung, aus der eine regelmäßige Überwachung der Garage noch möglich ist. Dies kann im Einzelfall zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen führen!! Eine etwa 200 Meter von einer Wohnung entfernt liegende Garage in einer großen Wohnanlage kann noch unter den Nähebegriff gefasst werden, eine Garage in 100 Metern Entfernung, die durch eine Straße und einen Gewerbebetrieb von der Wohnung getrennt wird, ist nicht mehr als nah einzustufen.

Versichert ist nicht nur der Hausrat des Versicherungsnehmers, sondern auch der von allen mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen wie zum Beispiel Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder, nicht jedoch Mieter und Untermieter.

Im Rahmen der Außenversicherung ist teilweise der in der Police genannte Versicherungsort erweitert und damit persönlicher Hausrat, der sich z.B. vorübergehend in einer Ferienwohnung befindet – im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrages – mitversichert. Die Außenversicherung gilt weltweit und für einen Zeitraum von meistens drei Monaten. Es ist aber zu beachten, dass bei einer Reise, die von vornherein für vier Monate geplant ist, auch in den ersten drei Monaten kein Versicherungsschutz besteht. Zudem sind hier die allgemeinen Entschädigungsgrenzen der Außenversicherung zu beachten.

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