Die Haftpflichtversicherung kurz & knapp...

Was ist die Haftpflichtversicherung?

Die meisten Haftpflichtversicherungen sind personenbezogen und freiwillig. Zwingend sind Haftpflichtversicherungen nur in jenen Bereichen, welche der Gesetzgeber für besonders risikobehaftet hält. Wegen der Betriebsgefahr, die von einem Kraftfahrzeug ausgeht, müssen beispielsweise Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Wegen der Gefahr, die vom Gebrauch von Schusswaffen ausgeht, benötigen Jäger eine Jagdhaftpflichtversicherung. Keine Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung besteht z. B. für Tierhalter (von einigen Ausnahmen abgesehen).

Berufshaftpflichtversicherungen und Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen haben teilweise abweichende Allgemeine Bedingungen, ebenso die einheitlich vorgegebenen AKB zur Kfz-Haftpflichtversicherung.

Gängige Haftpflichtversicherungen für den privaten Bereich sind z.B. die
  • Privathaftpflicht
  • Kfz-Haftpflicht
  • Tierhalterhaftpflicht
  • Haus- u. Grundbesitzerhaftpflicht
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Gewäserschadenhaftpflicht
  • Jagdhaftpflicht
  • Wassersporthaftpflicht
  • ...
Typische Betriebs- u. Berufs-Haftpflichtversicherungen sind z.B. die
  • Berufshaftpflicht für Versicherungsmakler
  • Haftpflicht für Betreuer
  • Haftpflicht für Anwälte, Steuerberater...
  • ...

Das Wichtigste!

Die Rechtsabteilung der Versicherung prüft, ob ein Versicherungsfall vorliegt. Das ist der Fall, wenn der Versicherungsnehmer bei einem Dritten fahrlässig einen Schaden verursacht hat. Hält die Versicherung den Anspruch des Dritten für unbegründet, verweigert sie die Zahlungen an den Geschädigten. Wird der Versicherte daraufhin vom Geschädigten verklagt, übernimmt die Versicherung für den Versicherten sämtliche Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten (passive Rechtsschutzversicherung). Bei Streitigkeiten mit Geschädigten benötigt der Verursacher eines Schadens zudem keinen eigenen Anwalt oder eine separate Rechtsschutzversicherung.
Der Versicherer leistet dem Dritten mit befreiender Wirkung für den Versicherungsnehmer im Umfang!! des Versicherungsvertrags Ersatz für eingetretene Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Wo ist die Haftpflichtversicherung zuständig?

Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein (Police) bezeichnete Wohnung des Kunden. Darunter fallen neben der eigentlichen Wohnung auch Terrassen, Balkone und Loggien. Versicherungsort sind auch gemeinschaftlich genutzte Räume in einem Mehrfamilienhaus, zum Beispiel Stellflächen für Fahrräder im Hausflur oder Waschkeller. Meist ist auch Hausrat, der in Nebengebäuden auf dem selben Grundstück lagert, mitversichert. Garagen, die sich in unmittelbarer Nähe zum Versicherungsort befinden, stehen der Wohnung gleich. Als unmittelbar gilt nach herrschender Meinung eine Entfernung, aus der eine regelmäßige Überwachung der Garage noch möglich ist. Dies kann im Einzelfall zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen führen!! Eine etwa 200 Meter von einer Wohnung entfernt liegende Garage in einer großen Wohnanlage kann noch unter den Nähebegriff gefasst werden, eine Garage in 100 Metern Entfernung, die durch eine Straße und einen Gewerbebetrieb von der Wohnung getrennt wird, ist nicht mehr als nah einzustufen.

Versichert ist nicht nur der Hausrat des Versicherungsnehmers, sondern auch der von allen mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen wie zum Beispiel Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder, nicht jedoch Mieter und Untermieter.

Im Rahmen der Außenversicherung ist teilweise der in der Police genannte Versicherungsort erweitert und damit persönlicher Hausrat, der sich z.B. vorübergehend in einer Ferienwohnung befindet – im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrages – mitversichert. Die Außenversicherung gilt weltweit und für einen Zeitraum von meistens drei Monaten. Es ist aber zu beachten, dass bei einer Reise, die von vornherein für vier Monate geplant ist, auch in den ersten drei Monaten kein Versicherungsschutz besteht. Zudem sind hier die allgemeinen Entschädigungsgrenzen der Außenversicherung zu beachten.

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