Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein (Police) bezeichnete Wohnung des Kunden. Darunter fallen neben der eigentlichen Wohnung auch Terrassen, Balkone und Loggien. Versicherungsort sind auch gemeinschaftlich genutzte Räume in einem Mehrfamilienhaus, zum Beispiel Stellflächen für Fahrräder im Hausflur oder Waschkeller. Meist ist auch Hausrat, der in Nebengebäuden auf dem selben Grundstück lagert, mitversichert. Garagen, die sich in unmittelbarer Nähe zum Versicherungsort befinden, stehen der Wohnung gleich. Als unmittelbar gilt nach herrschender Meinung eine Entfernung, aus der eine regelmäßige Überwachung der Garage noch möglich ist. Dies kann im Einzelfall zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen führen!! Eine etwa 200 Meter von einer Wohnung entfernt liegende Garage in einer großen Wohnanlage kann noch unter den Nähebegriff gefasst werden, eine Garage in 100 Metern Entfernung, die durch eine Straße und einen Gewerbebetrieb von der Wohnung getrennt wird, ist nicht mehr als nah einzustufen.
Versichert ist nicht nur der Hausrat des Versicherungsnehmers, sondern auch der von allen mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen wie zum Beispiel Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder, nicht jedoch Mieter und Untermieter.
Im Rahmen der Außenversicherung ist teilweise der in der Police genannte Versicherungsort erweitert und damit persönlicher Hausrat, der sich z.B. vorübergehend in einer Ferienwohnung befindet – im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrages – mitversichert. Die Außenversicherung gilt weltweit und für einen Zeitraum von meistens drei Monaten. Es ist aber zu beachten, dass bei einer Reise, die von vornherein für vier Monate geplant ist, auch in den ersten drei Monaten kein Versicherungsschutz besteht. Zudem sind hier die allgemeinen Entschädigungsgrenzen der Außenversicherung zu beachten.