Die erste Regel einer Schadensmeldung lautet: So schnell wie möglich aktiv werden!
- Im Vertrag zu Ihrer Versicherung ist die
Frist geregelt, innerhalb der Sie Schäden gemeldet haben müssen. In der Regel haben Sie 3 Tage Zeit für die Meldung eines Schadens.
- Eile ist geboten, wenn von einer
„unverzüglichen“ Meldung die Rede ist. Hier erwartet der Versicherer Ihre Mitteilung für den Werktag nach dem Schadensfall.
- Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Versicherer oder Makler nach, falls Sie Ihre Frist nicht kennen oder keine eindeutige Frist vereinbart wurde.
- Leiten Sie umgehend Maßnahmen ein, um den Schaden so gering wie möglich zu halten!