Ich unterstütze Sie bei Versicherungsschäden

Ansprechpartner für

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Schadensarten

  • Leitungswasser
  • Sturm 
  • Hagel 
  • Brand 
  • Einbruch/Diebstahl 
  • Haftpflicht
  • Kfz-Anprall


Basisleistungen

  • Terminierung und Vor-Ort Besichtigung
  • Plausibilitätsprüfung
  • Unterstützung bei der Einleitung und Koordination von Sofortmaßnahmen
  • Prüfen von Regressmöglichkeiten
  • Ermittlung der Schadensursache
  • Kalkulation der Schadenshöhe
  • Belegprüfung
  • Gutachtenerstellung

Kurz & Knapp


Die erste Regel einer Schadensmeldung lautet: So schnell wie möglich aktiv werden!


  • Im Vertrag zu Ihrer Versicherung ist die Frist geregelt, innerhalb der Sie Schäden gemeldet haben müssen. In der Regel haben Sie 3 Tage Zeit für die Meldung eines Schadens.


  • Eile ist geboten, wenn von einer „unver­züglichen“ Meldung die Rede ist. Hier erwartet der Versicherer Ihre Mitteilung für den Werktag nach dem Schadensfall.


  • Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Versicherer oder Makler nach, falls Sie Ihre Frist nicht kennen oder keine eindeutige Frist vereinbart wurde.


  • Leiten Sie umgehend Maßnahmen ein, um den Schaden so gering wie möglich zu halten!
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Wichtiges für den Gutachter und die Schadensmeldung

  • Name des Versicherungsnehmers und Schadenverursachers


  • Ihre vollständige Anschrift


  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse


  • Versicherungsnummer


  • Zeitpunkt des Schadens (Datum, wenn möglich Uhrzeit)


  • Schadensort (Adresse, Stockwerk, Zimmer...)


  • kurze, präzise Beschreibung der Schadensart und des Schadenhergangs


  • Auflistung der zu ersetzenden Gegenstände bzw. der benötigten Leistung


  • Nachweise, Fotos/Videos, Zeugenaussagen anfügen bzw. bereit halten


  • gegebenenfalls Rechnungen der zu ersetzenden Gegenstände


  • bei einem Unfall als Ursache: Schadensmeldung an die Unfallversicherung


  • Aktenzeichen und Bescheinigungen/Berichte von Behörden (z.B. Polizei bei Unfall, Einbruch/Diebstahl, Brand...)


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