Ein Hagelschauer zerstört Dachziegel, beschädigt Fenster oder die Fassade am Gebäude. Der Sturm deckt das Hausdach ab, Regen kann eindringen und schon sind die Wohnräume ebenfalls betroffen.
Typisch als Schadensbild einer Überschwemmung ist z.B. der vollgelaufene Keller. Gewässer treten über die Ufer und/oder Starkregen flutet das Grundstück. Häufig entsteht dabei ein Rückstau in den Ableitungsrohren, die das Wasser durch die Toilette und das Waschbecken ins Gebäude drücken. Läuft der Keller aber voll, weil der Grundwasserspiegel von unten steigt, zahlt die Versicherung meist nicht (Rückstauklappen?!). Dieser Punkt ist häufig in der Gebäudeversicherung enthalten, bei Hausratversicherungen muss dieser Teil meist mit eingeschlossen werden.
Bei Erdbeben, Erdrutsch und Erdsenkungen sind nur jene Schäden versichert, die naturbedingt verursacht wurden. Gezahlt wird nicht, sobald diese durch Menschen verursacht wurden.
Elementarschäden im Winter entstehen häufig, wenn das Gewicht der Schneedecke das Dach eindrückt. In bergigen Regionen sind Elementarschäden durch Lawinenabgänge nicht selten. Schäden durch Schnee, der von Bäumen rutscht, wird meist nicht reguliert - ebenso Dachlawinen.