Ich unterstütze Sie bei Versicherungsschäden
Basisleistungen
- Terminierung und Vor-Ort Besichtigung
- Plausibilitätsprüfung
- Unterstützung bei der Einleitung und Koordination von Sofortmaßnahmen
- Prüfen von Regressmöglichkeiten
- Ermittlung der Schadensursache
- Kalkulation der Schadenshöhe
- Belegprüfung
- Gutachtenerstellung
Kurz & Knapp
Die erste Regel einer Schadensmeldung lautet: So schnell wie möglich aktiv werden!
- Im Vertrag zu Ihrer Versicherung ist die Frist geregelt, innerhalb der Sie Schäden gemeldet haben müssen. In der Regel haben Sie 3 Tage Zeit für die Meldung eines Schadens.
- Eile ist geboten, wenn von einer „unverzüglichen“ Meldung die Rede ist. Hier erwartet der Versicherer Ihre Mitteilung für den Werktag nach dem Schadensfall.
- Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Versicherer oder Makler nach, falls Sie Ihre Frist nicht kennen oder keine eindeutige Frist vereinbart wurde.
- Leiten Sie umgehend Maßnahmen ein, um den Schaden so gering wie möglich zu halten!
Wichtiges für den Gutachter und die Schadensmeldung
- Name des Versicherungsnehmers und Schadenverursachers
- Ihre vollständige Anschrift
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Versicherungsnummer
- Zeitpunkt des Schadens (Datum, wenn möglich Uhrzeit)
- Schadensort (Adresse, Stockwerk, Zimmer...)
- kurze, präzise Beschreibung der Schadensart und des Schadenhergangs
- Auflistung der zu ersetzenden Gegenstände bzw. der benötigten Leistung
- Nachweise, Fotos/Videos, Zeugenaussagen anfügen bzw. bereit halten
- gegebenenfalls Rechnungen der zu ersetzenden Gegenstände
- bei einem Unfall als Ursache: Schadensmeldung an die Unfallversicherung
- Aktenzeichen und Bescheinigungen/Berichte von Behörden (z.B. Polizei bei Unfall, Einbruch/Diebstahl, Brand...)